AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Datenschutz
Deine/Eure erfassten Daten werden ausschließlich zur Vertragsanbahnung, Reisedurchführung, Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung einschließlich Werbung für eigene Angebote verwendet. Die Daten werden für die Dauer unserer Geschäftsbeziehung, mindestens jedoch bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert.
Willst Du/Ihr keine Werbung von vivomoto erhalten, kann der Datenverwendung insoweit widersprochen werden, kurze Mitteilung an die am Ende der Reisebedingungen angegebenen Kontaktdaten genügt.
Nach der Datenschutzgrundverordnung DSGVO bestehen daneben Rechte auf unentgeltliche Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit nach Art. 15 bis Art. 20. Zur Ausübung der Rechte genügt Mitteilung über die angegebenen Kontaktdaten. Ferner besteht ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO. Die ausführliche Datenschutzerklärung befindet sich auf der Website.
Warum brauchen wir Reisebedingungen?
Als Inhaberin von vivomoto wünsche ich mir faire Vertragsbeziehungen und transparente Information für meine Kunden. Das geltende Reisevertragsrecht sieht bereits vor, dass Reisende bei Buchung mit dem „Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise“ über ihre Rechte informiert werden. Diese Reisebedingungen und die darin zitierten Paragrafen beziehen sich auf die aktuell gültige Gesetzesfassung, bei Reisen also die § § 651 a bis 651 BGB y neuer Fassung. Die Reisebedingungen füllen die gesetzlichen Regelungen aus und ergänzen diese, sie enthalten Vieles, das zusätzlich wichtig ist oder wichtig werden könnte. Das Reiserecht ist kompliziert und etwas spröde, vieles kann man nicht einfach formulieren.
Bitte nimm Dir trotzdem die Zeit, die Reisebedingungen gründlich durchzulesen.

Reisebedingungen vivomoto, Inhaberin Vivien Klose, Hofmannstraße 7, 81379 München (im folgenden vivomoto)
Vorab: Zur besseren Lesbarkeit wird in den Reisebedingungen das generische Maskulinum verwendet. Die im Folgenden verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter. Du als Vertragspartner von vivomoto wirst im Folgenden teils direkt angesprochen („Du“, teils als „Kunde“ bezeichnet.)
Ein Widerrufsrecht nach §§ 312 ff. BGB besteht für Reiseverträge nur dann, wenn diese Verträge außerhalb von Geschäftsräumen (zum Beispiel beim Kunden, vgl. ergänzend zu den möglichen Fallvarianten §312 BGB) geschlossen worden sind, auch in diesem Fall nur, wenn die entsprechenden mündlichen Verhandlungen nicht auf vorhergehende Einladung durch den Kunden als Verbraucher geführt wurden. Ansonsten gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsregelungen (vgl. Ziffer 6, 7 und 9). Die Informationen zu Verbraucherstreitbeilegungsverfahren sind in Ziffer 13.2 dieser Bedingungen enthalten. Eine kurze Zusammenfassung der Regeln zum Datenschutz findest Du oberhalb dieser Reisebedingungen.
1. Abschluss des Reisevertrages / Vermittlung von Verträgen
1.1 Die Ausschreibung von Termin, Preis und Reiseverlauf in Flyer, Website oder einer individuell für Dich erstellten Leistungs- und Preisdarstellung ist kein Angebot im Rechtssinn, sondern geht den Vertragserklärungen (Angebot und rechtzeitige deckungsgleiche Annahme) voraus, die Rollen bei der Abgabe der Vertragserklärungen können wechseln.
Typischerweise stellt die Anmeldung des Kunden (empfohlen: Textform) rechtlich das verbindliche Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages dar. Dieser kommt erst mit Zugang einer inhaltlich deckungsgleichen Reisebestätigung in Textform durch vivomoto zustande. An die Anmeldung ist der Kunde bis zur Annahme durch vivomoto, jedoch maximal 14 Tage ab Zeitpunkt der Anmeldung gebunden.
1.2 Reisebüros oder Leistungsträger sind nicht bevollmächtigt, vom Inhalt der Ausschreibung, dieser Reisebedingungen oder der Reisebestätigung abweichende Zusicherungen oder Vereinbarungen vorzunehmen.
1.3 Vermittelt vivomoto ausdrücklich in fremdem Namen Pauschalreisen anderer Reiseveranstalter oder einzelne Leistungen, z. B. Hotelzimmer für Anschlussaufenthalte, Mietfahrzeuge, etc. so schuldet vivomoto vorbehaltlich des § 651 v Abs. 3 BGB nur ordnungsgemäße Vermittlung, soweit einschlägig unter Einschluss von Informationspflichten und etwaigen sonstigen Pflichten nach §§ 651 v oder w BGB, nicht die Leistung selbst. Das Zustandekommen des Vertrages und dessen Inhalt richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und gegebenenfalls nach den Bestimmungen des jeweiligen Vertragspartners. Zu Haftungsbeschränkungen bei Vermittlung siehe ergänzend Ziffer 8.2 und 8.3.
2. Wichtiges zu Besonderheiten der angebotenen Reisen, ist unser Angebot für dich geeignet?
2.1 Beim Angebot von vivomoto handelt es sich nicht um eine klassische Gruppen- oder Erholungsreise. Wir suchen das gemeinschaftliche, kameradschaftlich geprägte Erlebnis schöner Strecken und das Abenteuer, Komfort ist zweitrangig. Wir übernachten zum Beispiel, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, teilweise in Gruppen- oder Gemeinschaftszimmern. Teamgeist ist gefragt. Du solltest stets Rücksicht auf die Sicherheit, das Wohlergehen und sonstige Belange Deiner Mitreisenden nehmen und auch mit unvorhergesehenen Situationen zurechtkommen. Kurz: Deine physische und mentale Gesundheit und Fitness sollte veranstaltungsadäquat gut und robust sein, wir bitten Dich vor Buchung um selbstkritische Prüfung anhand des geplanten Reiseverlaufs.
2.2 Für Personen mit eingeschränkter Mobilität sind die angebotenen Reisen im Regelfall nicht geeignet. vivomoto berät dich dazu gerne, ruf einfach an oder schreibt eine Mail, wenn du Fragen dazu hast!
3. Vertragliche Leistungen / Leistungsänderungs- vorbehalt
3.1 Die von vivomoto geschuldeten einzelnen vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Bestätigung (vgl. Ziffer 1), ergänzt (im Rahmen der Vertragserklärungen) durch die zugrundeliegende Ausschreibung. Eventuelle besondere Vereinbarungen mit vivomoto, die aus Beweisgründen in Textform getroffen werden sollten, gelten vorrangig. Neben den vertraglichen Leistungen schuldet vivomoto dem Kunden angemessene Beistandsleistungen nach § 651 q BGB, sofern dieser während der Reise in Schwierigkeiten gerät.
3.2 Unternehmungen, die in der Ausschreibung als „Gelegenheit“ oder „optional“ bezeichnet werden, sind selbst nicht Bestandteil der geplanten vertraglichen Leistungen, eventuell mit ihnen verbundene Kosten sind nicht im Reisepreis enthalten.
3.3 Bei der Planung der Reisen und Touren wurde versucht, alle absehbaren Umstände zu berücksichtigen. Durch hoheitliche Maßnahmen, sicherheitsrelevante Entwicklungen, Witterungs- und Natureinflüsse etc. kann es auch kurzfristig zur Notwendigkeit von Abweichungen von der ursprünglichen Planung kommen. Daraus resultierende, notwendige Änderungen (beispielsweise Änderung von Zeitpunkt und Reihenfolge der Programmpunkte, Austausch von Teilen des Programms, Strecken- Personenänderungen etc.) behält sich vivomoto im angemessenen Umfang vor. vivomoto bemüht sich, dich frühzeitig von solchen Änderungen zu unterrichten und versucht stets, diese möglichst gering zu halten. Deine Rechte und Ansprüche im Fall einer erheblichen Änderung bleiben dadurch stets unberührt. Unerhebliche, rechtzeitig und ordnungsgemäß gemäß § 651 f Abs. 2 BGB mitgeteilte, vorbehaltene Änderungen werden Vertragsinhalt. Im Fall einer mangelhaften Erbringung der geänderten Leistung bleiben insoweit deine Rechte und Ansprüche ebenfalls unberührt.
4. Sicherungsschein / Zahlung
Alle Zahlungen auf den Reisepreis sind nur bei Vorliegen des Sicherungsscheines zu leisten, den vivomoto mit der Buchungsbestätigung, also per Post oder Email übermittelt. Bitte weise vivomoto darauf hin, wenn der Sicherungsschein bei dem Exemplar Deiner Buchungsbestätigung fehlt.
Mit Zugang des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Die Fälligkeit des restlichen Reisepreises ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung, spätestens wird der Restreisepreis 14 Tage vor Reiseantritt fällig. Ohne vollständige Zahlung des fälligen Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch vivomoto.
5. Preisänderung
5.1 vivomoto behält sich vor, den bestätigten Reisepreis zu erhöhen, soweit die begehrte Erhöhung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten
-
Änderung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
-
einer Änderung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen (z. B. Hafen- oder Flughafengebühren; Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren), oder
-
Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse
ergibt.
Du kannst eine Senkung des Reisepreises und Berechnung des neuen Reisepreises analog der folgenden Ziffer 5.2 verlangen, soweit eine begehrte Senkung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten Änderung der oben bezeichneten Positionen ergibt und dies zu niedrigeren Kosten für vivomoto führt. Soweit dadurch Verwaltungskosten entstehen, können diese in tatsächlich entstandener Höhe vom errechneten Ermäßigungs- bzw. Erstattungsbetrag abgezogen werden, sie sind auf Dein Verlangen nachzuweisen.
5.2 Der Reisepreis darf maximal um den Betrag erhöht werden, der der Summe aller nach Vertragsschluss eingetretenen betragsmäßigen Erhöhungen der in Ziffer 5.1. genannten Preisbestandteile der gebuchten Reise entspricht. Soweit einschlägige Kostenerhöhungen eine Reisegruppe als Einheit betreffen, werden sie zunächst auf die einzelnen Reisenden aufgeteilt. Je nachdem, welche Berechnung für Dich günstiger ist, wird dabei die ursprünglich kalkulierte Teilnehmerzahl oder die konkret erwartete Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. vivomoto ist verpflichtet, auf Anforderung Gründe und Umfang der Preiserhöhung nachzuweisen.
5.3 vivomoto muss den Kunden über eine etwaige Preiserhöhung und ihre Gründe auf einem dauerhaften Datenträger (zum Beispiel Brief, E-Mail, Fax) spätestens am 20. Tag vor Reisebeginn klar und verständlich unterrichten und dabei die Berechnung mitteilen.
5.4 Bei einer Erhöhung bis zu 8 % wird die Preiserhöhung bei Einhaltung der obigen Voraussetzungen durch die Erklärung wirksam. Erhöht sich der Reisepreis nach den obigen Ziffern um mehr als 8 %, so muss vivomoto Dich (ebenfalls spätestens am 20. Tag vor Reisebeginn) mit der Mitteilung nach Ziffer 5.3 auffordern, innerhalb angemessener Frist die Preiserhöhung (Angebot) anzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Nach ausdrücklicher Annahme oder fristlosem Verstreichen einer solchen Frist gilt das Angebot als angenommen.
Wählst Du stattdessen den Rücktritt, so erhältst Du den Reisepreis zurück. Ansprüche auf Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen bleiben unberührt (§ 651 i Abs. 3 Nr.7 BGB).
6. Rücktritt durch Dich als Kunden / Umbuchung / Zusatzkosten
6.1 Ein Recht zum kostenfreien Rücktritt besteht unter den Voraussetzungen der Ziffer 5 Abs. 4 (Preiserhöhung über 8 %) oder bei einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Bestandteils der Reiseleistung oder im Fall des § 651 h Abs. 3 BGB (erhebliche Beeinträchtigung der Durchführung der Pauschalreise oder der Beförderung von Personen an den Bestimmungsort durch unvermeidbare außergewöhnliche Umstände am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe).
6.2 Ansonsten ist der Rücktritt des Kunden (Storno) vor Reiseantritt jederzeit möglich, zieht jedoch einen Entschädigungsanspruch nach sich. Soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes bestimmt wird, gelten dafür die nach den Vorgaben des § 651 h Abs. 2 Satz 1 BGB ermittelten nachstehenden Entschädigungspauschalen:
bis einschließlich 60. Tag vor Reiseantritt 20 %
ab 59. bis einschl. 31. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab 30. bis einschl. 16. Tag vor Reiseantritt 75 %
ab 15. bis einschließlich 8. Tag vor Reiseantritt 90 %
ab 7. Tag vor Reiseantritt 95 %
Auf Verlangen des Kunden ist die Höhe der Entschädigung zu begründen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Entschädigungsanspruch entstanden ist.
6.3 In allen Fällen des Rücktritts verliert vivomoto den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und muss darauf bereits bezahlte Beträge unverzüglich zurückerstatten.
6.4 Umbuchungen (z.B. von Reisetermin oder Reiseziel) sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Abs. 1 genannten Bedingungen (Rücktrittsentschädigung) und parallele Neuanmeldung möglich. Voraussetzung jeder Umbuchung ist die Verfügbarkeit der Leistung.
6.5 Innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn kann der Kunde unter Verwendung eines dauerhaften Datenträgers (z. B. Brief, E-Mail, Fax) verlangen, dass ein von ihm benannter Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. vivomoto kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den vertraglichen Reiseerfordernissen nicht genügt. Bei erfolgtem Eintritt haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer gemeinsam als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten. Dem ursprünglichen Reiseteilnehmer ist ein Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. Mehrkosten dürfen nur in angemessenem Umfang gefordert werden und müssen vivomoto als Veranstalter tatsächlich entstanden sein.
7. Einseitige Vertragsbeendigung durch vivomoto / Mindestteilnehmer-zahl
7.1 Ist vivomoto aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (vergleiche Ziffer 6.1) an der Erfüllung des Vertrages gehindert, so kann vivomoto unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes vor Reisebeginn den Rücktritt erklären.
7.2 Unsere Reisen haben regelmäßig eine Mindestteilnehmerzahl. Wird die in der Ausschreibung oder im sonstigen Inhalt des Reisevertrages festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so kann vivomoto
-
bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen spätestens am 20. Tag vor Reisebeginn,
-
bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchstens 6 Tagen spätestens 7 Tage vor Reisebeginn
-
bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen spätestens 48 Stunden vor Reisebeginn
zurücktreten.
7.3 In diesen Fällen verliert vivomoto den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und erstattet bereits gezahlte Beträge unverzüglich zurück.
7a. Reiseausschluss wegen besonderer Umstände
vivomoto kann vor Reiseantritt und während der Reise aus wichtigem Grund den Kunden von der Teilnahme an der Reise ganz oder teilweise ausschließen, soweit die Teilnahme des Kunden an der Reise für vivomoto aus Gründen aus der Sphäre des Kunden unzumutbar ist. Dies kann insbesondere vorliegen, wenn der Reiseablauf vom Kunden nachhaltig gestört oder gefährdet wird und dem auch nach Abmahnungen nicht abgeholfen wird oder nicht abgeholfen werden kann. Reiseleiter/örtliche Vertretungen sind zum Ausspruch der in diesem Zusammenhang erforderlichen Erklärungen bevollmächtigt. Die sonstigen Rechtsfolgen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
8. Haftungsbeschrän-kung für vivomoto
8.1 Die vertragliche Haftung von vivomoto als Reiseveranstalter wird für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht schuldhaft herbeigeführt wurde.
8.2 Soweit vivomoto Pauschalreisen oder fremde Leistungen nur vermittelt, wird die vertragliche Haftung von vivomoto für fehlerhafte Vermittlung auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt, soweit weder ein Körperschaden vorliegt noch der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich von uns herbeigeführt wurde, es sei denn, dass ein Fall des § 651 x, des § 651 v Abs. 3 oder des § 651 w Abs. 4 BGB vorliegt.
8.3 Die Haftung von vivomoto auf Schadenersatz aus unerlaubter Handlung wird, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, für Schäden, die nicht Körperschäden sind und € 4100 übersteigen, auf den dreifachen Reisepreis des Kunden (bzw. im Fall der Vermittlung auf den dreifachen Preis der ihm von vivomoto vermittelten Leistung) beschränkt. Für Schäden bis € 4.100,00 haftet vivomoto insoweit unbeschränkt.
9. Deine Obliegenheiten und Rechte bei mangelhafter Reise
9.1 Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so soll der Kunde den Mangel unverzüglich anzeigen (vgl. Ziffer 9.3, Satz zwei) und kann Abhilfe verlangen. Das Abhilfeverlangen ist – soweit möglich und zumutbar – an vivomoto direkt (Kontaktdaten am Ende dieser Bedingungen und in den Reiseunterlagen), ansonsten an die in Ziffer 10.1 benannten Personen/Stellen zu richten. vivomoto kann Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
9.2 Leistet vivomoto nicht innerhalb einer vom Kunden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, kann dieser selbst Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn vivomoto Abhilfe verweigert oder sofortige Abhilfe durch besonderes Interesse des Kunden geboten ist.
9.3 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Leistung kann der Kunde einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Daneben bestehen gegebenenfalls Ansprüche auf Schadensersatz. Sämtliche genannte Ansprüche entfallen, soweit der Kunde den Mangel schuldhaft nicht unverzüglich anzeigt und dadurch keine Abhilfe erfolgen kann.
9.4 Zum Recht auf Kündigung und weiteren Einzelheiten von Minderung und Schadenersatz siehe § 651 k bis § 651 o BGB.
10. Rechte und Pflichten der Reiseleitung
Reiseleitungen/örtliche Vertretungen sind beauftragt, während der Reise Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen (siehe aber 9.1) entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern diese möglich und erforderlich ist. Sie sind nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder. Schadensersatz mit Wirkung gegen vivomoto anzuerkennen oder entgegenzunehmen (das gilt natürlich nicht, wenn Vivien Klose selbst die Reise leitet). Daneben sind sie beauftragt, dem Dir den von vivomoto nach § 651 q BGB geschuldeten angemessenen Beistand zu gewähren, falls Du während der Reise in Schwierigkeiten gerätst. Sie sind bevollmächtigt, die nach Ziffer 7a dieser Bedingungen gegebenenfalls erforderlichen Erklärungen abzugeben.
11. Einreise- und Gesundheits-bestimmungen
11.1 Die Information über solche Bestimmungen durch vivomoto bei Buchung bezieht sich auf den Stand zu diesem Zeitpunkt. Soweit keine besonderen Angaben gemacht wurden, geht vivomoto davon aus, dass Du die Staatsbürgerschaft des Staates besitzt, in dem Deine angegebene Adresse liegt. Bei anderer Staatsbürgerschaft oder sonstigen Besonderheiten (z. B. Doppelte Staatsbürgerschaft) wird um Mitteilung gebeten.
11.2 Es besteht jederzeit die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung dieser Bestimmungen. vivomoto wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bemühen, Dich davon so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten. Dir wird jedoch empfohlen, auch selbst die Nachrichtenmedien zu verfolgen.
11.3 Du solltest sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren und ggf. ärztlichen Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholen. Allgemeine Informationen erteilen die Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, reisemedizinische Informationsdienste oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Sofern Medikamente mitgeführt werden, sollten vorab Erkundigungen über eventuelle Einfuhrbeschränkungen eingeholt werden, auch das Vorliegen einer ärztlichen Verschreibung garantiert nicht in allen Ländern die Einfuhrerlaubnis.
12. Versicherungen
vivomoto erachtet das Vorliegen insbesondere einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung/Behandlung sowie einer notwendigen Rückführung (Rettungsflug) bei Unfall, Krankheit oder Tod sowie einer Unfallversicherung/Vollkaskoversicherung bei seinen Reisen teilweise als unverzichtbar, ansonsten für dringend zu empfehlen Entsprechende Versicherungen sind beispielsweise bei Marscheider Versicherungsmakler GmbH & Co. KG (Pilatus Campus 4a, 91353 Hausen) oder bei der Finanzberatung Kienberger (Hofmannstraße 7, 81379 München) erhältlich.
13. Verjährung / Streitbeilegung
13.1 Die in § 651 i Abs. 3 BGB bezeichneten Ansprüche des Kunden verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
13.2 vivomoto ist grundsätzlich bereit, an einem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teilzunehmen, behält sich aber, solange hierzu keine gesetzliche Verpflichtung besteht, die Entscheidung im Einzelfall vor.
14. Gültigkeit der Ausschreibung
Naturgemäß ist nur der zum Zeitpunkt der Ausschreibung (vgl. Ziffer 1.1) bekannte Stand wiedergegeben.
15. Sonstiges
Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die reisevertraglichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) §§ 651 a ff (soweit für den Vertrag deutsches Recht anwendbar ist und vivomoto als Reiseveranstalter oder Reisevermittler im Sinn dieser Vorschriften tätig wird). Sind Reiseteilnehmer nicht Staatsbürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder der Schweiz und/oder haben sie ihren Wohnsitz nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder der Schweiz, so gelten deutsches Recht und der sich danach in Deutschland ergebende Gerichtsstand als vereinbart.

vivomoto
Inhaberin Vivien Klose
(auch verantwortlich im Sinne der DSGVO)
Hofmannstr. 7
81379 München